Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.07.2017

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   OLG München, 09.11.2017 - 14 U 465/17   

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https://dejure.org/2017,51793
OLG München, 09.11.2017 - 14 U 465/17 (https://dejure.org/2017,51793)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.2017 - 14 U 465/17 (https://dejure.org/2017,51793)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 2017 - 14 U 465/17 (https://dejure.org/2017,51793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EGBGB Art. 247 § 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 3; BGB § 355 Abs. 2, § 495 Abs. 2 Nr. 3
    Widerruf eines Darlehensvertrages - Aufwendungen des Darlehensgebers gegenüber öffentlichen Stellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Widerruf eines Darlehensvertrages - Aufwendungen des Darlehensgebers gegenüber öffentlichen Stellen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Musterbelehrung; Pflichtangaben; Gestaltungshinweis; öffentliche Stellen; Widerrufsbelehrung; Aufwendungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1
    Anforderungen an die formale Gestaltung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 167
  • WM 2018, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG München, 09.11.2017 - 14 U 465/17
    Sie sind der Ansicht, dass sich dem Beschluss des BGH vom 24.01.2017 (Az.: XI ZR 66/16, dort Rn. 10 und 11, zitiert nach Juris) entnehmen lasse, dass die seit dem 30.07.2010 gültige, hier maßgebliche Rechtslage sich dadurch von der zuvor gültigen unterscheide, dass nunmehr nur noch von jenen Gestaltungshinweisen Gebrauch gemacht werden dürfe, deren tatsächliche Voraussetzungen auch vorliegen.

    Diese Rechtsauffassung wird schon durch die unterschiedliche sprachliche Formulierung der Neuregelung des Jahres 2010 im Vergleich mit der Vorgängerregelung deutlich (s. BGH, Beschluss vom 24.01.2017, a. a. O., Rn. 10).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG München, 09.11.2017 - 14 U 465/17
    Bereits der Gesetzgeber hielt ein solches Vorgehen für ausreichend (vergl. BT-Drucksache 17/1394, S. 25 re. unten / 26 li. oben), ebenso der BGH, dem insoweit gleich lautende Klauseln vorlagen, ohne dass er diese Frage auch nur ansatzweise problematisierte (BGH, Beschluss vom 25.10.2016, Az. XI ZR 6/16, Anlage B 16; Urteil vom 23.02.2016, Az.: XI ZR 101/15, zitiert nach Juris).
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus OLG München, 09.11.2017 - 14 U 465/17
    Bereits der Gesetzgeber hielt ein solches Vorgehen für ausreichend (vergl. BT-Drucksache 17/1394, S. 25 re. unten / 26 li. oben), ebenso der BGH, dem insoweit gleich lautende Klauseln vorlagen, ohne dass er diese Frage auch nur ansatzweise problematisierte (BGH, Beschluss vom 25.10.2016, Az. XI ZR 6/16, Anlage B 16; Urteil vom 23.02.2016, Az.: XI ZR 101/15, zitiert nach Juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2021 - 4 U 27/20

    Zur Pflichtangabe des Betrags, der Anzahl und der Fälligkeit der einzelnen

    Deshalb darf der Darlehensgeber den Hinweis vorsorglich einfügen, um sich mögliche Erstattungsansprüche vorzubehalten (Senat, Urteil vom 17.5.2018 - 4 U 22/17, n.v.; OLG München, Urteil vom 9.11.2017 - 14 U 465/17, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2018 - 16 U 11/18, juris Rn. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.4.2020 - 6 U 182/19, juris 26).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2020 - 6 U 182/19

    Muster für Widerrufsinformation in Verbraucherkreditvertrag: keine

    Deshalb darf der Darlehensgeber den Hinweis vorsorglich einfügen, um sich mögliche Erstattungsansprüche vorzubehalten (OLG München, Urteil vom 09. November 2017 - 14 U 465/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2018 - 16 U 11/18 -, Rn. 19, juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 16 U 11/18
    Da aber bei Vertragsschluss oftmals noch gar nicht feststeht, ob der Bank solche Aufwendungen überhaupt entstehen werden, ergibt sich aus der Natur der Sache, dass die Einfügung des Gestaltungshinweises [7], " Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann." die Widerrufsinformation nicht unklar oder undeutlich werden lässt, wenn die Bank letztlich solche Aufwendungen nicht tätigt (so auch OLG München, Urteil vom 09.11.2017 - 14 U 465/17, Rz. 26).
  • OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 U 583/21

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Verfristeter Widerruf;

    Deshalb darf der Darlehensgeber den Hinweis vorsorglich einfügen, um sich mögliche Erstattungsansprüche vorzubehalten (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 05. April 2020 - 6 U 182/19 -, Rn. 26, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2018 - 16 U 11/18 -, Rn. 19, juris; OLG München, Urteil vom 09. November 2017 - 14 U 465/17 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 07. Januar 2021 - 3 U 118/20, Anlage B2).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2023 - 6 U 213/21

    Anforderungen an die Widerrufsinformation eines Verbraucherimmobiliendarlehens;

    Deshalb darf der Darlehensgeber den Hinweis vorsorglich einfügen, um sich mögliche Erstattungsansprüche vorzubehalten (OLG München, Urteil vom 09. November 2017 - 14 U 465/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. November 2018 - 16 U 11/18 -, Rn. 19, juris).
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OLG München, 12.07.2017 - 14 U 465/17 (https://dejure.org/2017,60873)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2017 - 14 U 465/17 (https://dejure.org/2017,60873)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 14 U 465/17 (https://dejure.org/2017,60873)
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